Rede zur Gebührenkalkulation und Gebührensätze bzgl. Abfallentsorgung und Wirtschaftsplan des EBA für das Wirtschaftsjahr 2023 - Aus der FDP-Kreistagsfraktion Rhein-Pfalz-Kreis vom 12.12.2022
Rede der FDP-Fraktion vom 12.12.2022 im Kreistag zu TO 3 bis 5: Gebührenkalkulation und Gebührensätze für die Jahre 2023 bis 2025, Satzung des Rhein-Pfalz-Kreises über die Erhebung der Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung und den Wirtschaftsplan des EBA für das Wirtschaftsjahr 2023
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Landrat Körner, meine sehr verehrten Damen und Herren,
stellen Sie sich einmal vor, die FDP-Fraktion im Kreistag hätte letzte Woche folgenden Antrag an den Landrat für die heutige Sitzung gestellt:
Der Kreistag möge beschließen:
1. Die Abfallentsorgungsgebühren für die Jahre 2023 bis 2025 werden gegenüber dem Jahre 2022 bei der Grundgebühr Restabfall um rd. 5 % gesenkt und bei der Grundgebühr Bioabfälle um rd. 10 % erhöht.
2. Die dadurch in den Wirtschaftsjahren 2023, 2024 und 2025 entstehenden geschätzten Verluste von 2,425 Mio € werden mit den Gewinnvorträgen von etwa 1,5 Mio € (Ende des Jahres 2022) und mit der allgemeinen Rücklage in Höhe von 1 Mio € verrechnet.
Als Begründung führen wir an:
Zu Punkt 1:
Die Erhöhung der Grundgebühr Restabfall im Jahre 2022 von durchschnittlich 12 % war zu hoch und muss deshalb gesenkt werden, die Senkung der Grundgebühr Bioabfälle von durchschnittlich 10 % war falsch und muss verursachungsgerecht wieder um 10 % erhöht werden.
Zu Punkt 2:
Ich zitiere jetzt die Begründung der Sitzungsvorlage des Eigenbetriebs Abfallallwirtschaft vom 25.11.2022 zum Wirtschaftsplan 2023:
„Das KAG sieht eine geordnete Rückführung des Gewinnvortrags aus den Vorjahren vor, welcher über einen Zeitraum von 3 Jahren (2023 bis 2025) abgebaut wird und die Gebührenanpassung positiv beeinflusst.“
Genau diesen Sachverhalt mit dieser Begründung hat uns die Werkleitung des EBA in der letzten Sitzung des Werksauschusses am 06.12.2022 vorgelegt und der Werksausschuss hat dies auch so einstimmig beschlossen und dem Kreistag zur heutigen Beschlussfassung empfohlen.
Was wären die Reaktionen im Kreistag gewesen, wenn dieser Antrag heute von der FDP-Fraktion gestellt worden wäre?
Lassen Sie mich dazu die Äußerungen in der Vergangenheit zu den Anträgen der FDP-Kreistagsfraktion aus der RHEINPFALZ zitieren:
RHEINPFALZ vom 07.10.2021: „Was ist die Sicht der Kreisverwaltung und der Verantwortlichen beim Eba? „Der Gewinnvortrag von dem Creutzmann spricht, existiert, das bestreitet die Kreisverwaltung nicht, er sei gezielt abgeschmolzen worden.“
Und die RHEINPFALZ schrieb in dem gleichen Artikel weiter:
„Creutzmann spricht immer wieder von einem „angemessenen Zeitraum“, in dem kommunale Eigenbetriebe laut Kommunalabgabengesetz Gewinne aus zu viel erhobenen Gebühren zurückzahlen müssen. Den sieht die Kreisverwaltung nicht überschritten. Drei bis fünf Jahre gibt der Gesetzgeber vor. Und wäre der Gewinnvortrag immer noch ein Geldberg, wäre jetzt über eine Rückzahlung möglicherweise zu reden. Doch der Gewinnvortrag schmolz mit den Jahren und der neueste Jahresabschluss weist ein Minus von einer Million Euro aus. Fehlbetrag nennt sich das. Und dafür steht für den Eba fest: kein überschüssiges Geld, keine Rückzahlung.“
Jetzt wird nicht nur der angeblich „gezielt abgeschmolzene Gewinnvortrag“ bis zum Jahre 2025 aufgebraucht, es werden auch noch die Rücklagen von 1 Mio € an die Bürgerinnen und Bürger zurückbezahlt.
RHEINPFALZ vom 03.12.2019: „Auch Volker Knörr ist zunehmend genervt von Creutzmanns Zahlenstocherei … „Ich komme mir jedes Mal wie in einem Betriebswirtschaftsseminar vor.“
Lieber Herr Beigeordneter Knörr: Das „Betriebswirtschaftseminar“ hat seine Wirkung entfaltet. Die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises müssen in den nächsten 3 Jahren nicht nur weniger Abfallentsorgungsgebühren wie im letzten Jahr bezahlen, die Müllgebühren sollen auch noch 3 Jahre lang nicht erhöht werden. Und das Kommunalabgabengesetz wird auch noch erfüllt, indem die Bürgerinnen und die Bürger die in der Vergangenheit zu viel bezahlten Müllgebühren zurückbekommen werden.
In der RHEINPFALZ vom 15.01.2021 könnte man die Antwort von Peter Christ auf die heutige Beschlussvorlage nachlesen, wenn der Antrag von der FDP-Fraktion und nicht von der Verwaltung gekommen wäre. Ich zitiere:
„Ein Finanzplan müsse verstanden werden und der Wahrheit entsprechen, diese zwei Dinge seien wesentlich, sagte Peter Christ und spricht seinen FDP-Kollegen an, ohne dessen Namen zu nennen:
„Gerade in diesen Punkten scheinen sich ja Ihre Auffassung zu denen des Großteils des restlichen Kreistags zu unterscheiden“.
Nun Herr Christ: Heute soll nach dem einstimmigen Beschluss des Werksauschusses der Kreistag genau das beschließen, was die FDP-Kreistagsfraktion seit Jahren gefordert hat, nämlich die Einhaltung des § 8 Abs. 1 Satz 3 ff des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz: „Das veranschlagte Gebühren-und Beitragsaufkommen darf die Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht überschreiten. Bei der Ermittlung der Kosten darf die Kostenentwicklung der letzten drei Jahre und die in den kommenden drei Jahren zu erwartende Kostenentwicklung berücksichtigt werden. Abweichungen von den tatsächlichen Kosten sind innerhalb angemessener Zeit auszugleichen.“
Ich habe für meine vom Gesetz gestützte Auffassung in den vergangenen Jahren viel Widerstand, Häme und Spott ertragen müssen. Heute kann ich den Soziologen Max Weber zitieren: „Die Politik bedeutet ein starkes langsames Bohren von harten Brettern mit Leidenschaft und Augenmaß zugleich.“
Es hat sich gelohnt. Für die Bürgerinnen und Bürger unseres Rhein-Pfalz-Kreises, aber auch für die Streitkultur in unserer Demokratie.
Die Abfallentsorgungsgebühren bleiben in den nächsten 3 Jahren konstant auf einem schon bisher niedrigen Niveau. Dadurch zahlen die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises in den nächsten 3 Jahren 2,5 Mio € geringere Abfallentsorgungsgebühren, als dies nach den Wirtschaftsplänen notwendig gewesen wäre. Der EBA zahlt nicht nur seine in den Vorjahren erwirtschaften Jahresüberschüsse von 1,5 Mio € an die Gebührenpflichtigen zurück, er gibt sogar eine vor vielen Jahren aus Gewinnen gebildete Rücklage von 1 Mio € an die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler zurück. Das ist schon eine tolle Sache. Keine Angst, meine Damen und Herren, der EBA geht dadurch nicht pleite. Er vermindert nur seine flüssigen Mittel, die Ende 2022 auf 12,2 Mio € geschätzt werden auf etwa 10 Mio €.
Ich habe im Werksausschuss die Arbeit von teamwork,die von der FDP-Fraktion seit Jahren gefordert wurde und die die Werkleitung des EBA seit meiner Klage vor dem Verwaltungsgericht Neustadt berät, als Glücksfall für die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler des Rhein-Pfalz-Kreises bezeichnet. Ich möchte mich aber auch bei der Werkleitung des EBA bedanken, dass sie der fachlichen Expertise von teamwork gefolgt ist, und die uns vorgelegten Beschlüsse erarbeitet hat.
Die FDP-Kreistagsfraktion begrüßt die Beschlussvorlagen zu den Tagesordnungspunkten 3 bis 5 „Gebührenkalkulation und Gebührensätze für die Jahre 2023 bis 2025“, die „Satzung des Rhein-Pfalz-Kreises über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung“ und den „Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abfallentsorgung des Rhein-Pfalz-Kreises für das Wirtschaftsjahr 2023“ und stimmt allen Vorlagen nach Jahren der Ablehnung zu.