Rede vom Fraktionsvorsitzenden der FDP-Kreistagsfraktion im Rhein-Pfalz-Kreis, Jürgen Creutzmann, zu den Abfalllentsorgungsgebühren im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss zum 31.12.2022

Es gilt das gesprochene Wort!

Herr Landrat, meine sehr verehrten Damen und Herren,

wahrscheinlich erinnern Sie sich nicht mehr an die Berichterstattung der RHEINPFALZ vom 03.12.2019, in der Frau Enzenauer folgendes schrieb:

„Wer weiß wie hoch die Müllgebühren sind, die er im Jahr zu zahlen hat? Antwort: keiner. … Trotzdem bietet das Thema immer wieder Zündstoff.… Hauptzündler ist stets Jürgen Creutzmann. Der FDP-Fraktionschef ist der Meinung, dass der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EBA) den Menschen im Landkreis zu viel abknöpft und möchte dies ändern.“

Ja, Frau Enzenauer, es hat zwar 4 Jahre gebraucht bis sich etwas ändern wird, aber im Jahresabschluss des EBA zum 31.12.2022 ist es schwarz auf weiß dokumentiert. Meine Beharrlichkeit hat sich für die Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises ausgezahlt.

Ich möchte jetzt nicht noch einmal die zahlreichen Schlagzeilen der RHEINPFALZ und die „freundlichen“ Aussagen des Kreisbeigeordneten oder des Fraktionsvorsitzenden der CDU zitieren, denn wer immer in den Rückspiegel schaut, der fährt an die Wand. Schauen wir nach vorn. Ich zitiere einen Satz auf Seite 14 der Erläuterungen zu dem Jahresabschluss des EBA zum 31.12.2022:

„Gemäß den Anforderungen der ADD wurden im Jahr 2022 der Sonderposten mit Rücklageanteil zum Ausgleich des Gebührenhaushalts für den entsprechenden Zeitraum der Kalkulation gebildet.“ Er beträgt 4,8 Mio € und das sind bei 66.000 Haushalten rd. 73 € für jeden Haushalt und das ist für viele Haushalte die Abfallentsorgungsgebühr für 1 Jahr. Die FDP-Fraktion hat in den letzten Jahren immer wieder betont, dass nach dem Kommunalabgabengesetz die in der Vergangenheit so viel erhobenen Abfallentsorgungsgebühren an die Gebührenzahler/innen zurückerstattet werden müssen. Dies ist aber immer auf „taube Ohren“ der anderen Fraktionen gestoßen. CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FWG haben alle unsere Anträge auf Erstattung der zu viel entrichteten Abfallentsorgungsgebühren stets abgelehnt und jetzt stimmen sie diesem Jahresabschluss des EBA zum 31.12.2022 zu, der all dies vorschreibt. Die Forderungen der FDP-Fraktion werden jetzt im Jahresabschluss zum 31.12.2022 des EBA mit einem Testat des Wirtschaftsprüfers dokumentiert. Haben Sie gewusst, dass im Jahre 2022 die Gebührenzahler wieder rd. 2 Mio € zu hohe Abfallentsorgungsgebühren bezahlt haben und der Wirtschaftsprüfer deshalb im Jahresabschluss zum 31.12.2022 eine Rückstellung gebildet hat und die Umsatzerlöse des EBA von 13,23 Mio um rd. 2 Mio € um einen „Gebührenausgleich 2022“ vermindert hat? Haben Sie gewusst, dass im Jahresabschluss zum 31.12.2022 eine Forderung gegen den Rhein-Pfalz-Kreis in Höhe von 436.206,92 € für einen Verlustausgleich eingebucht wurde und es dieser Ertrag erst dann ermöglicht hat, dass weitere Zuführungen in den neu gebildeten Sonderposten in Höhe von 2,8 Mio € vorgenommen wurden für zu viel bezahlte Abfallentsorgungsgebühren der Vorjahre, die in dem Zeitraum 2023 bis 2025 an die Gebührenzahler(/innen zurückerstattet werden sollen?  Was jetzt in der Bilanz des EBA gezeigt wird, ist allerdings sehr sportlich. Lediglich eine Eigenkapitalverzinsung des Stammkapitals von 2,5 Mio €, dies sind 5.237,60 €, werden dem EBA als Bilanzgewinn noch zugestanden und die allgemeine Rücklage von 1 Mio € und der Gewinnvortrag werden aufgelöst und in den neu gebildeten Sonderposten eingestellt.  Dieser Sonderposten ist eine Verbindlichkeit und müsste eigentlich als Rückstellung ausgewiesen werden, aber der Wirtschaftsprüfer hat mir mitgeteilt, dass „zur Vermeidung von Abzinsungs-problematiken der Sonderposten gegenüber der Rückstellung zu bevorzugen“ ist. Keine Angst, das Geld ist da. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind allein in den letzten beiden Jahren um weitere 3,2 Mio € auf 13,53 Mio € gestiegen und nimmt man den Kassenkredit an den Kreiswohnungsverband, der als Forderung ausgewiesen wird, von 1 Mio € noch hinzu, dann sprechen wir von 14,53 Mio € liquiden Mitteln und damit sind nicht nur die Rückzahlungen von 4,8 Mio € an die Gebührenzahler bereits in der Kasse als auch die 6,7 Mio € für die Rekultivierung und Sanierung der Deponien. Der EBA ist seit Jahren eine cash cow, ein Goldesel, der in den nächsten Jahren endlich das Geld an diejenigen zurückzahlen wird, die ihn bisher gefüttert haben. Dies wird allerdings in der Form geschehen, dass ansonsten notwendige Gebührenerhöhungen nicht vorgenommen werden und die dadurch entstehenden Verluste im Jahresabschluss durch die Entnahme aus dem Sonderposten ausgeglichen werden. Für die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler im Rhein-Pfalz-Kreis bedeutet dies: Weihnachten kann kommen. Würden die Wirtschaftspläne des EBA für die Jahre bis 2023 bis 2027 in Erfüllung gehen, dann würden insgesamt lediglich 0,8 Mio € Jahresfehlbeträge entstehen und die Abfallentsorgungsgebühren müssten in den nächsten 5 Jahren nicht weiter steigen.

Fazit:

Der Rhein-Pfalz-Kreis hat im Jahresabschluss zum 31.12.2022 des EBA endlich anerkannt, dass nach dem KAG in den vergangenen Jahren zu hohe Abfallentsorgungsgebühren berechnet wurden.

Die FDP-Fraktion hätte nicht gedacht, dass ihre Forderungen nach einer Rückzahlung zu viel bezahlter Abfallentsorgungsgebühren in dieser Größenordnung realisiert werden würde. Der Betrag von 4,8 Mio € geht wesentlich über das hinaus, was wir in den vergangenen Jahren gefordert haben.

Die FDP-Fraktion stimmt mit großer Freude der vorliegenden Sitzungsvorlage des Werksauschusses zu, den Jahresabschluss zum 31.12.2022 festzustellen. Wir hätten nicht gedacht, dass unsere jahrelangen Bemühungen, Gerechtigkeit bei den Abfallentsorgungsgebühren für die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler des Rhein-Pfalz-Kreises herbeizuführen, in dieser eindrucksvollen Weise im Jahresabschluss des EBA zum 31.12.2022 dokumentiert werden.