Ralf Marohn – Unser Landrat für den Rhein-Pfalz-Kreis

Ralf Marohn
Ralf Marohn – Unser Landrat für den Rhein-Pfalz-Kreis 

Ralf Marohn ist ein Macher.

Ralf Marohn hat gute Ideen und setzt seine Vorhaben um.

Ralf Marohn vereint Wirtschaftskompetenz als Unternehmer mit Verwaltungserfahrung als langjähriger ehrenamtlicher Ortsbürgermeister von Neuhofen.

Lesen Sie hier im Kandidatenflyer über die Vita und die Ziele von Ralf Marohn als neuer Landrat im Rhein-Pfalz-Kreis.

Kandidatenflyer Ralf Marohn zur Landratswahl am 23.02.2025

Ralf Marohn mit Themenvideos auf Youtube

Unser Landratskandidat Ralf Marohn hat einen eigenen Kanal auf Youtube. Er teilt dort seine Visionen und Pläne für unsere Region:

Für mehr Bürgernähe, eine nachhaltige Entwicklung und zukunftsfähige Infrastruktur.

Gemeinsam gestalten wir die Zukunft im Rhein-Pfalz-Kreis – für ein starkes Miteinander und eine lebenswerte Heimat!

Wahlprüfsteine an unseren Landratskandidat Ralf Marohn

Wahlprüfsteine des Kreiselternausschusses Rhein-Pfalz-Kreis (KEA Rhein-Pfalz-Kreis) an unseren Landratskandidat Ralf Marohn:

 

Frage 1: Alle seriösen Prognosen weisen für die Zukunft eine massive Fachkräftelücke in der Kinderbetreuung aus, insbesondere im frühkindlichen Bereich. Der Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung erhöht den Fachkräftemangel in nahezu allen anderen Wirtschafsbereichen.

Wie möchten Sie als Landrat / Landrätin dem Trend im Rhein-Pfalz-Kreis entgegenwirken?

Antwort zu Frage 1: Fachkräftemangel/Erzieher*innenmangel in den Kita´s des Rhein-Pfalz-Kreises

Den von Ihnen beschriebene Zusammenhang, dass ein Mangel an Erzieher*innen zu einer erschwerten Vereinbarkeit von Familie und Beruf und somit zu einer Verschärfung des Fachkräftemangels in anderen Wirtschaftsbereichen führt, deckt sich mit meinen Erfahrungen und ich stimme dem voll zu. 

Ihre Frage zu meinen Maßnahmen in der Kita-Betreuung im Landkreis kann ich mit einem Satz beantworten: Ich werde als Landrat die gleichen Maßnahmen für den Landkreis ergreifen, die ich bereits als Ortsbürgermeister von Neuhofen für die Kita-Betreuung in Neuhofen ergriffen habe! 

Konkret heißt das: Meine Erfahrungen als Ortsbürgermeister von Neuhofen sind, dass Erzieherinnen und Erzieher sehr genau auf die Arbeitsbedingungen in der jeweiligen Kita´s achten und anhand dieser Bedingungen dann entscheiden, ob sie sich bei einer Kita bewerben oder nicht. Die mir bekannten Haupt-Entscheidungskriterien sind:

  • Pädagogisches Konzept (Bewegungs-Kita, Wald-Kita, Integrations-Kita, etc.)
  • Baulicher Zustand des Kita-Gebäudes
  • Raumkonzept (Sportraum, Schlafraum, Aufenthaltsraum für Erzieher*innen)
  • Ausstattung der Kita (Lärmschutz, Sonnenschutz, Größe des Außengeländes, Außenspielgeräte, etc.)
  • Nähe der Kita zum Wohnort
  • Verpflegung der Kinder durch frische Mahlzeiten in der Kita
  • Anzahl der Kinder (bzw. der Kita-Gruppen) in der Kita (kleinere Kita´s mit max. 4-5 Gruppen werden bevorzugt)
  • Eindruck von der Kita-Leitung und dem Team

Vermutlich gibt es noch weitere Kriterien. Als ich in Neuhofen den Neubau der Kita Wirbelwind eröffnet habe, hatten wir mehr Bewerberinnen und Bewerber an Erzieherinnen und Erzieher als wir Plätze haben. Das ist ein deutliches Zeichen, wie der bauliche Zustand und der Neuanfang in einer Kita Motivation für die Erzieherinnen und Erzieher sind. Um Erzieherinnen und Erzieher für Kita´s im Rhein-Pfalz-Kreis zu gewinnen, werde ich als Landrat deshalb v.a. auf die Verbesserung des baulichen Zustandes, der Ausstattung und des Raumkonzeptes einwirken und durch gezielte Kreis-Zuschüsse den Aus- und Umbau fördern. Der Kreis hat bisher den Kita-Neubau mit 25-55% bezuschusst. Durch ein Gerichtsurteil ist der Kreis nun verpflichtet, mindestens 40% zu fördern. Dies reicht aus meiner Sicht nicht aus. Kita-Betreuung ist eine kommunale Kernaufgabe, die vom Kreis mit einem höheren Zuschuss als 40% gefördert werden muss. Die Kita-Verpflegung in de Kita´s soll möglichst überall durch frische Mahlzeiten ermöglicht werden. Hierzu sind Hauswirtschaftskräfte erforderlich, wofür der Landkreis Personalkostenzuschüsse zahlt. Diese Form der Verpflegung kann deshalb durch Unterstützung des Kreises forciert werden.

 

Frage 2: Die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen werden häufig aus den unterschiedlichsten Gründen gekürzt; Notbetreuung wird in einigen Einrichtungen zum Dauerzustand. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird für viele Eltern dadurch zum Drahtseilakt.

Welche Konkreten Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um eine bedarfsgerechte Betreuung zu ermöglichen?

Antwort zu Frage 2: Plötzliche Abwesenheit von Erzieher*innen und damit Reduzierung der Öffnungszeiten

Da sprechen Sie ein wichtiges Problem an. Gerade in Kita´s übertragen sich Viren durch die Nähe der Kinder zu den Erzieher*innen und umgekehrt sehr schnell und es kommt manchmal zur mehreren Krankheitsfällen in einer Kita gleichzeitig. Wenn eine Mindestzahl von Betreuungskräften nicht mehr erreicht wird, sind die Öffnungszeiten einzuschränken. 

Diesem Problem kann nur begegnet werden, wenn wir „Springer-Kräfte“ vorhalten, die dann spontan in der betroffenen Kita einspringen. Die Tätigkeit als „Springerkraft“ ist aber sehr unattraktiv und es gibt nur wenige Erzieherinnen, die sich für eine solche Stelle bewerben. Jeder möchte doch lieber in einem festen Team und in einer bekannten Gruppe arbeiten. Deshalb können solche Springerkräfte meist nur innerhalb einer Gemeinde (mit mehreren Kita´s) angesprochen werden, so dass in dem Fall eine vorher abgestimmte Springerkraft aus einer anderen Kita in der betroffenen Kita eingesetzt wird. 

Als Landrat werde ich über das Kreisjugendamt und über die Kreis-Sozialarbeiterin ein solches „Springer/Vertretungskonzept“ anstoßen und die Gemeinden auffordern, ein solches Konzept zu erstellen. 

 

Frage 3: Der Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz nahm im Juli 2024 in der Presse zu einem Urteil des VG Neustadt Stellung, um in Abstimmung mit dem Bildungsministerium RLP darauf hinzuweisen, welcher Betreuungsanspruch aus §14 KitaG entsteht (s. Der LEA informiert: Rechtsanspruch umfasst durchgängige Betreuung - LEA).

Danach umfasst dieser Rechtsanspruch ab dem ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt „grundsätzlich“ eine durchgängige Betreuungszeit von mindestens 7 Stunden, die nicht an einen Nachweis geknüpft sind. Dieser Anspruch gilt also unabhängig von den Arbeitszeiten der oder Elternzeit und ist in der Rechtsauffassung des Bildungsministerium als Mindestanforderung zu verstehen.

Wie wollen Sie dieses Gesetzt im Kreis bedarfsgerecht umsetzen?

Antwort zu Frage 3: Rechtsanspruch auch durchgängige Betreuungszeiten von 7 h

Das Gesetz ist richtig und schafft die richtigen Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aber es auch der klassische Fall, dass ein Gesetz geschaffen wurde, ohne die Ausgangs-Bedingungen in den Kita´s zu berücksichtigen. In Neuhofen (und ich gehe davon aus, dass es in anderen Gemeinden nicht anders ist)  müssen aufgrund dieses Gesetzes alle 3 kommunalen Kita´s umgebaut oder neu gebaut werden. Engpässe bei den Kita´s sind entweder die (fehlenden) Schlafräume oder die Raumkapazitäten für die Mittagsverpflegung. Die meisten Gemeinden haben sich entschlossen neue Kita´s zu bauen bzw. -dort wo es möglich war- Kita´s umzubauen. Nur eine Änderung des Raumkonzeptes bestehender Kita’s hat bei den meisten Kita´s NICHT funktioniert bzw. war unzureichend. 

Die Kita Wirbelwind (Neubau) in Neuhofen für ca. 80 Kinder (4 Gruppen) hat z.B. vor 3 Jahren Neuhofen ca. 3,2 Mio. EUR gekostet. Der Kreiszuschuss betrug ca. 800 TEUR. Die Differenz muss die Gemeinde finanzieren. Die Finanzausstattung der Kommunen ist unzureichend und es gibt Probleme einen gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich zu erreichen. Richtig wäre gewesen, wenn das Land bei der  Verabschiedung des Gesetzes auch die Frage beantwortet hätte, woher die finanziellen Mittel für die Anpassung der Kita´s an das Gesetz kommen. Eigentlich hätte ein Landesprogramm die Finanzierung des Kita-Neubaus/Kita-Umbaus absichern müssen. 

Als Landrat werde ich deshalb den jetzigen Neubauzuschuss für Kita´s von derzeit 40% erhöhen. Es ist eine kommunale Gemeinschaftsaufgabe, die Voraussetzungen für dieses Landesgesetz zu schaffen, so dass sich der Landkreis entsprechend an den Kosten beteiligen muss. Mit dem höheren Zuschuss wird die Finanzierung der Kita´s erleichtert und es können mehr Ganztagsplätze geschaffen werden.

Stellungnahmen in Social Media / Online

Frage: Wie wollen Sie die Sauberkeit in den Kommunen garantieren?

 

Antwort: Sauberkeit und ein gepflegtes Umfeld sind zentrale Themen, die nur gemeinsam mit den **Kreis-Gemeinden** nachhaltig gelöst werden können. Deshalb setze ich auf eine enge Zusammenarbeit und vor allem auf die aktive Einbindung der Bürgerinnen und Bürger.

Ein zentraler Baustein meines Konzepts wäre die Einführung eines Mängelmelders, wie wir ihn in Neuhofen bereits erfolgreich eingeführt haben. Dieses System ermöglicht es, **illegale Müllablagerungen, Graffiti oder andere Verschmutzungen** unkompliziert zu melden. Damit können Probleme schneller lokalisiert und beseitigt werden.

Gemeinsam sorgen wir für saubere und lebenswerte Kommunen.

 

 

Frage: Wie schaffen Sie eine bessere Kommunikation zwischen Kreisverwaltung und Bürger?

 

Antwort: Eine funktionierende Verwaltung lebt vom Dialog auf Augenhöhe. Wenn Bürgerinnen und Bürger Anliegen einbringen, muss die Kommunikation klar, schnell und verbindlich sein – das ist für mich eine Frage des Respekts gegenüber den Menschen im Kreis.

Daher setze ich auf folgende Maßnahmen:

- Verpflichtende Eingangsbestätigungen für formelle Anfragen und Dokumente

- Erreichbarkeit per Telefon während der Geschäftszeiten und eine schnelle Weiterleitung an die zuständigen Sachbearbeiter

- Schulungen für die Mitarbeiter der Verwaltung, um Anfragen präzise und zügig zu bearbeiten

Ich möchte eine Kreisverwaltung, die nah an den Menschen ist und Anfragen nicht nur entgegennimmt, sondern auch lösungsorientiert bearbeitet.

 

 

Frage: Was wollen Sie dafür tun, dass ausreichend bezahlbarer Wohnraum im Kreis zur Verfügung steht?

 

Antwort: Bezahlbarer Wohnraum ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Ich werde mich dafür einsetzen, dass der Kreiswohnungsverband (KWV), der sich im Eigentum des Kreises und der Kreisgemeinden befindet, wieder verstärkt in den Neubau von Wohnungen investiert.

In den letzten Jahren wurden die Investitionen des KWV aufgrund mangelnder Zuschüsse, hoher Materialkosten und gestiegener Zinsen zurückgefahren oder sogar eingestellt. Das werde ich ändern!

Um den Neubau zu erleichtern, sollen die benötigten Grundstücke von den Kreisgemeinden im Rahmen der Erbpacht bereitgestellt werden. So schaffen wir langfristig bezahlbaren Wohnraum, ohne die finanzielle Belastung kurzfristig zu hoch anzusetzen.

Ich setze mich für eine aktive Wohnraumpolitik ein, die sozial, wirtschaftlich sinnvoll und nachhaltig ist.

 

 

Frage: Was macht der zukünftige Landrat, um die Atmosphäre innerhalb der Kreisverwaltung zu verbessern?

 

Antwort: Ein motiviertes Team ist der Schlüssel für eine leistungsfähige Verwaltung. Deshalb werde ich gezielt Maßnahmen ergreifen, um die Arbeitsbedingungen und Wertschätzung für die Mitarbeitenden zu verbessern.

- Die Bezahlung einiger Stellen werde ich an die in den Nachbar-Landkreisen geltende Vergütung anpassen, was in manchen Fällen eine Erhöhung um eine Lohngruppe bedeutet.

- Um das Parkplatzproblem zu lösen, werde ich mit der Stadt Ludwigshafen über eine nahegelegene Freifläche verhandeln oder alternativ einen Pendelbus zu einem entfernteren Parkplatz einrichten.

- Besonders herausfordernde Verwaltungsstellen wie die Ausländerbehörde, die KFZ-Zulassung oder die Bauverwaltung werde ich durch zusätzliche Qualifizierungen von bereits angestellten Verwaltungsmitarbeitern stärken. So können diese als Vertretung einspringen oder im Wechsel auf diesen Stellen tätig sein.

- Vertretungsarbeit und Mehrarbeit sollen stärker gewürdigt und belohnt werden.

Eine bessere Atmosphäre in der Kreisverwaltung bedeutet letztlich auch einen besseren Service für die Bürgerinnen und Bürger. Ich werde mich für eine Verwaltung einsetzen, die nicht nur effizient arbeitet, sondern auch ein attraktiver Arbeitgeber bleibt.

 

 

 

Frage: Wir leben in einer der heißesten Regionen Deutschlands. Welche Maßnahmen zum Hitzeschutz gehen Sie an?

 

Antwort: Die Herausforderungen durch steigende Temperaturen sind real – deshalb müssen wir aktiv handeln. Die Maßnahmen zum Klimaschutz sind bekannt und werden von mir unterstützt. Doch als Landrat kann ich noch gezielter für besseren Hitzeschutz sorgen, insbesondere in kommunalen Gebäuden und Liegenschaften.

Schulen, Kindergärten und Verwaltungsgebäude müssen schrittweise mit effektivem Hitzeschutz ausgestattet werden. Dazu gehören:

- Jalousien und Sonnenschutzsysteme zur Reduzierung der direkten Sonneneinstrahlung

- Klimageräte und moderne Wärmepumpen für eine effiziente Kühlung

- Begrünte Dächer und Fassaden zur natürlichen Temperaturregulierung

Einige dieser Maßnahmen sind bereits eingeleitet, doch wir müssen sie konsequent weiter ausbauen, um die Lebensqualität im Kreis auch in heißen Sommern zu sichern.

 

 

 

Die Altriper Bürgerin Andrea Fleischer schrieb Ralf Marohn folgende E-Mail: 

Sehr geehrter Herr Marohn,

ich bin als Einwohnerin Altrips  aufgefordert, eine neue Landrätin bzw. Landrat zu wählen.
In Ihrem Wahlprogramm auf Ihrer Homepage stehen einige Punkte. Ich vermisse aber den Punkt Integrationskonzept.
An einem solchen wollte die Kreisverwaltung 2018/19  arbeiten, bevor Corona und Hackerangriff dazwischen kamen.
Wie stehen Sie zu einem solchen?
Außerdem frage ich mich, ob der Umzug der Verwaltung nach Schifferstadt unbedingt nötig ist.
Könnte man vorhandene Arbeitsplätze nicht effizienter mit teilweise Homeofficeplätzen, längeren Zugänglichkeitszeiten der Büros und Aufteilungen und einer Schallisolierung der Fenster nutzen und sich dadurch einen kostspieligen Umzug mit nicht absehbaren Folgekosten durch hohe Mieten ersparen.
Zumal man den Eindruck hatte, dass die Planung eines Umzugs in den letzten Jahren so viele Ressourcen gekostet hat, dass andere wichtige Anliegen liegen geblieben sind.
Soll eine solche Politik weitergeführt werden?
Ich freue mich auf eine Rückmeldung auf meine Fragen, um eine Entscheidungshilfe bei der Wahl zu erhalten.

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße aus Altrip!
Andrea Fleischer

 

Antwort:

Sehr geehrte Frau Fleischer,

danke für Ihre Email und Ihre Fragen. Ich freue mich, dass Sie sich nicht scheuen, direkt bei mir nachzufragen. Ihre Fragen kann ich wie folgt beantworten:

1. Integrationskonzept:

Alle Kreisgemeinden sind derzeit aufgefordert, insbesondere Familien schnell zu integrieren. Das gelingt bei Kindern und Jugendlichen über die Kindergärten, Grundschulen, Schulen und Sportvereine recht gut. In den Kindergärten und Schulen haben wir Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die sich u.a. diesen Fällen annehmen und zudem aktiv helfen, den Alltag mit begrenzten Sprachkenntnissen zu meistern. Bei Familien sehe ich deshalb geringere Integrationsprobleme.

Größere Integrationsprobleme gibt es bei männlichen Migranten, die alleine zu uns kommen und zunächst nicht arbeiten dürfen. Sprachkurse werden zwar aktiv angeboten, sind aber nicht ausreichen. Die Einbindung in das Arbeitsleben dagegen würde meiner Ansicht nach diese Situation wesentlich verbessern. Da brauchen wir nicht explizit Förderprogramme entwerfen. Durch einen Arbeitsplatz erhalten Flüchtlinge soziale Kontakte und lernen die deutsche Sprache durch Kolleginnen und Kollegen.

Als Landrat werde ich mich aktiv dafür einsetzen, die Integration bleibeberechtigter Migranten aktiv zu fördern.

Genauso klar ist meine Meinung bzgl. der zukünftige Entwicklung der Migration in Deutschland:

  • Integration für bleibeberechtigte Migranten aktiv fördern
  • Übergeordnete Behörden und Ministerium aktiv darauf hinweisen, dass die Kapazitätsgrenzen der Gemeinden bei Unterbringung und Integration erreicht sind.
  • Straffällige Migranten mit oder ohne Bleiberecht, haben Ihr Bleiberecht bzw. Ihren Antrag auf Asyl verwirkt und müssen konsequent und umgehend ausgewiesen werden. Das Verfahren endet automatisch bei Straffälligkeit.
  • Abschiebungen müssen überwacht und kontrolliert werden. Dazu sind die Zuständigkeiten für die Abschiebung klar festzulegen.

2. Kreishaus in Schifferstadt:

Da fragen Sie mich ja zu meinem Hauptthema. Ich vertrete die Meinung, dass dieser Umzug nochmals überprüft werden muss, da die derzeit bekannten Mietkosten von 29.50 EUR/qm/Monat brutto Kaltmiete einfach zu hoch sind. Bei der beabsichtigten Mietfläche von ca. 12.000 qm und einer Mietlaufzeit von 20 Jahren ergeben sich daraus Gesamtkosten in 20 Jahren von mindestens 84 Mio. EUR. Ein eigener Neubau ist voraussichtlich preiswerter und mit dem gesparten Finanzmittel können wir besser Kita-Plätze und Schulen ausbauen/bauen. 

Letzten Donnerstag, 23.01.2025 musste Landrat Clemens Körner in der Bauausschusssitzung zugeben, dass der Abriss der Hochstraße Nord noch vor einem Umzug nach Schifferstadt erfolgt. Der Abriss ist für 2026 geplant. Der Umzug nach Schifferstadt wäre erst in 2028. Also müssen zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kreishaus sowieso jetzt schon Maßnahmen überlegt und beauftragt werden. 

Mein festes Ziel als Landrat ist es, dieses Projekt auf den Prüfstand zu stellen.

Sofern Sie weitere Fragen haben, können Sie mich gerne kontaktieren.

Mit freundlichen Grüssen

Ralf Marohn

 

 

Das Hotel „Goldenes Lamm“ in Dudenhofen schrieb zu unserem Tourismuskonzept: „Was soll das konkret heißen? Bzw. was sind ihre Ideen dazu?“

Antwort:

Sehr geehrte Inhaber vom Goldenen Lamm in Dudenhofen,

der Landkreis ist umgeben von touristischen Hotspots wie Speyer und die Landkreise Bad Dürkheim und südliche Weinstraße! Derzeit gibt es aber zu wenig Zusammenarbeit zwischen dem Marketing der touristischen Hotspots und dem Rhein-Pfalz-Kreis. Mir ist das aufgefallen als ich als Ortsbürgermeister von Neuhofen die Badeseen in Neuhofen barrierefrei ausgebaut habe und wir aufgefordert waren, mit den Nachbarlandkreisen zusammenzuarbeiten. Weder bei der VG Rheinauen noch bei der Kreisverwaltung gibt es dazu eine klare Zuständigkeit und ein klares Konzept. Der Rhein-Pfalz-Kreis hat selbst sehr viel zu bieten. Ich denke da an Naherholungsgebiete, Badeseen, Schwimmbäder, Radwege, historische Stätten, Sportevents, Wassersport, Hotels und Gaststaetten, etc. Alle dies guten Bedingungen sollen vernetzt und für Touristen leicht zugänglich gemacht werden. Am besten digital mit vielen Bildern und Informationen. Die Gäste sollen sich im Landkreis willkommen und wohl fühlen. Als Landrat werde ich das Thema anpacken und mich dafür einsetzen, den Tourismus zu fördern! Tourismus bedeutet Wirtschaftskraft!

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Marohn

 

 

Der Facebook-Nutzer Leopold Jerger schrieb: „Vor allen Dingen sorgt er dafür, dass das einst schuldenfreie Neuhofen im Jahr 2028 mit 20 Millionen € verschuldet sein wird.“

Antwort: 

Sehr geehrter Herr Jerger,

Danke für Ihre Mitteilung. Dies gibt mir Gelegenheit, die von Ihnen genannte Zahl zu erläutern. Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Neuhofen in den letzten 20 Jahren NIE schuldenfrei war. Das nachteilige aber war, dass vor meiner Amtszeit von meinen Vorgängern wenig angepackt und umgesetzt wurde und Neuhofen trotzdem Schulden hatte. Jetzt sind aber von mir in den letzten 8 Jahren wichtige Projekte wie neues Sportzentrum mit neuen Sportplätzen und neuem Funktionsgebaeude, Sanierung Otto-Ditscher-Haus, Sanierung Altes Rathaus und Waldparkfesthalle, Sanierung Hauptstraße mit 2 neu gestalteten Plätzen, Sanierung Ludwigstrasse und Rottstrasse, Kreisverkehrsplatz Industriestraße, Memoriam Garten, Wohnen mit Teilhabe für ältere Menschen, Buergerbus, barrierefreie Badegebiete, Tankstelle Industriestraße sowie Waermenetz, Flächen PV-Anlage und 5 Windkraftanlagen angepackt und umgesetzt worden. Die meisten genannten Projekte sind abgeschlossen oder werden dieses Jahr abgeschlossen und eingeweiht.

Die Planzahlen für 2028 sind linear hochgerechnet anhand von voraussichtlichen Projektkosten. Die Kosten für Projekte (z.B. Neubau für Schule und Hort) komplett mit Vollkosten eingerechnet. Die zu erwartenden Zuschüsse (also Einnahmen) von Land und Landkreis sind dagegen nicht bzw. nur teilweise berücksichtigt.

Zum Beispiel haben wir für den Schulneubau noch keinen Zuschussantrag gestellt. Dies erfolgt erst im Laufe diesen Jahres bis 30.09.2025. Wenn Zuschüsse bekannt bzw. zugesagt sind, werden sie im Haushalt eingerechnet und geplante Kosten bzw. die hochgerechnete Verschuldung mindern sich.

Zudem kann ich Ihnen versichern, dass weder ich noch der Ortsgemeinderat einer Verschuldung von Neuhofen von 20 Mio. zustimmen wuerden.

Mit freundlichen Gruessen

Ihr

Ralf Marohn

 

Die Facebook-Nutzerin Doris Rathgeber schrieb: „Und wo sollen die Wohnungen herkommen, hat er einen Plan?“

Antwort: 

Sehr geehrte Frau Rathgeber,

eine größere Anzahl von Flüchtlingen kommt seit 2015, also seit 10 Jahren zu uns nach Deutschland. Allerdings wird das Thema immer so behandelt, als sei es nur vorübergehend und die Gemeinden könnten immer spontan Lösungen finden. Aber weder bei der Unterbringung von Flüchtlingen, noch bei der Kitabetreuung sind spontane Lösungen gut. Containerlösungen werden derzeit in verschiedenen Kreisgemeinden umgesetzt, weil die Kostenerstattung von ca. 400 EUR die anfallenden Kosten deckt. Das wichtigste ist aber, dass wir den übergeordneten Behörden mitteilen, dass die Belastungsgrenzen der Gemeinden erreicht sind und Flüchtlinge, die keine Anerkennung bekommen so schnell wie möglich Deutschland wieder verlassen.

Mit freundlichen Gruessen

Ihr

Ralf Marohn