Ralf Marohn – Unser Landrat für den Rhein-Pfalz-Kreis

Ralf Marohn
Ralf Marohn – Unser Landrat für den Rhein-Pfalz-Kreis 

Ralf Marohn ist ein Macher.

Ralf Marohn hat gute Ideen und setzt seine Vorhaben um.

Ralf Marohn vereint Wirtschaftskompetenz als Unternehmer mit Verwaltungserfahrung als langjähriger ehrenamtlicher Ortsbürgermeister von Neuhofen.

Lesen Sie hier im Kandidatenflyer über die Vita und die Ziele von Ralf Marohn als neuer Landrat im Rhein-Pfalz-Kreis.

Kandidatenflyer Ralf Marohn zur Landratswahl am 23.02.2025

Wahlprüfsteine an unseren Landratskandidat Ralf Marohn

Wahlprüfsteine des Kreiselternausschusses Rhein-Pfalz-Kreis (KEA Rhein-Pfalz-Kreis) an unseren Landratskandidat Ralf Marohn:

 

Frage 1: Alle seriösen Prognosen weisen für die Zukunft eine massive Fachkräftelücke in der Kinderbetreuung aus, insbesondere im frühkindlichen Bereich. Der Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung erhöht den Fachkräftemangel in nahezu allen anderen Wirtschafsbereichen.

Wie möchten Sie als Landrat / Landrätin dem Trend im Rhein-Pfalz-Kreis entgegenwirken?

Antwort zu Frage 1: Fachkräftemangel/Erzieher*innenmangel in den Kita´s des Rhein-Pfalz-Kreises

Den von Ihnen beschriebene Zusammenhang, dass ein Mangel an Erzieher*innen zu einer erschwerten Vereinbarkeit von Familie und Beruf und somit zu einer Verschärfung des Fachkräftemangels in anderen Wirtschaftsbereichen führt, deckt sich mit meinen Erfahrungen und ich stimme dem voll zu. 

Ihre Frage zu meinen Maßnahmen in der Kita-Betreuung im Landkreis kann ich mit einem Satz beantworten: Ich werde als Landrat die gleichen Maßnahmen für den Landkreis ergreifen, die ich bereits als Ortsbürgermeister von Neuhofen für die Kita-Betreuung in Neuhofen ergriffen habe! 

Konkret heißt das: Meine Erfahrungen als Ortsbürgermeister von Neuhofen sind, dass Erzieherinnen und Erzieher sehr genau auf die Arbeitsbedingungen in der jeweiligen Kita´s achten und anhand dieser Bedingungen dann entscheiden, ob sie sich bei einer Kita bewerben oder nicht. Die mir bekannten Haupt-Entscheidungskriterien sind:

  • Pädagogisches Konzept (Bewegungs-Kita, Wald-Kita, Integrations-Kita, etc.)
  • Baulicher Zustand des Kita-Gebäudes
  • Raumkonzept (Sportraum, Schlafraum, Aufenthaltsraum für Erzieher*innen)
  • Ausstattung der Kita (Lärmschutz, Sonnenschutz, Größe des Außengeländes, Außenspielgeräte, etc.)
  • Nähe der Kita zum Wohnort
  • Verpflegung der Kinder durch frische Mahlzeiten in der Kita
  • Anzahl der Kinder (bzw. der Kita-Gruppen) in der Kita (kleinere Kita´s mit max. 4-5 Gruppen werden bevorzugt)
  • Eindruck von der Kita-Leitung und dem Team

Vermutlich gibt es noch weitere Kriterien. Als ich in Neuhofen den Neubau der Kita Wirbelwind eröffnet habe, hatten wir mehr Bewerberinnen und Bewerber an Erzieherinnen und Erzieher als wir Plätze haben. Das ist ein deutliches Zeichen, wie der bauliche Zustand und der Neuanfang in einer Kita Motivation für die Erzieherinnen und Erzieher sind. Um Erzieherinnen und Erzieher für Kita´s im Rhein-Pfalz-Kreis zu gewinnen, werde ich als Landrat deshalb v.a. auf die Verbesserung des baulichen Zustandes, der Ausstattung und des Raumkonzeptes einwirken und durch gezielte Kreis-Zuschüsse den Aus- und Umbau fördern. Der Kreis hat bisher den Kita-Neubau mit 25-55% bezuschusst. Durch ein Gerichtsurteil ist der Kreis nun verpflichtet, mindestens 40% zu fördern. Dies reicht aus meiner Sicht nicht aus. Kita-Betreuung ist eine kommunale Kernaufgabe, die vom Kreis mit einem höheren Zuschuss als 40% gefördert werden muss. Die Kita-Verpflegung in de Kita´s soll möglichst überall durch frische Mahlzeiten ermöglicht werden. Hierzu sind Hauswirtschaftskräfte erforderlich, wofür der Landkreis Personalkostenzuschüsse zahlt. Diese Form der Verpflegung kann deshalb durch Unterstützung des Kreises forciert werden.

 

Frage 2: Die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen werden häufig aus den unterschiedlichsten Gründen gekürzt; Notbetreuung wird in einigen Einrichtungen zum Dauerzustand. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird für viele Eltern dadurch zum Drahtseilakt.

Welche Konkreten Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um eine bedarfsgerechte Betreuung zu ermöglichen?

Antwort zu Frage 2: Plötzliche Abwesenheit von Erzieher*innen und damit Reduzierung der Öffnungszeiten

Da sprechen Sie ein wichtiges Problem an. Gerade in Kita´s übertragen sich Viren durch die Nähe der Kinder zu den Erzieher*innen und umgekehrt sehr schnell und es kommt manchmal zur mehreren Krankheitsfällen in einer Kita gleichzeitig. Wenn eine Mindestzahl von Betreuungskräften nicht mehr erreicht wird, sind die Öffnungszeiten einzuschränken. 

Diesem Problem kann nur begegnet werden, wenn wir „Springer-Kräfte“ vorhalten, die dann spontan in der betroffenen Kita einspringen. Die Tätigkeit als „Springerkraft“ ist aber sehr unattraktiv und es gibt nur wenige Erzieherinnen, die sich für eine solche Stelle bewerben. Jeder möchte doch lieber in einem festen Team und in einer bekannten Gruppe arbeiten. Deshalb können solche Springerkräfte meist nur innerhalb einer Gemeinde (mit mehreren Kita´s) angesprochen werden, so dass in dem Fall eine vorher abgestimmte Springerkraft aus einer anderen Kita in der betroffenen Kita eingesetzt wird. 

Als Landrat werde ich über das Kreisjugendamt und über die Kreis-Sozialarbeiterin ein solches „Springer/Vertretungskonzept“ anstoßen und die Gemeinden auffordern, ein solches Konzept zu erstellen. 

 

Frage 3: Der Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz nahm im Juli 2024 in der Presse zu einem Urteil des VG Neustadt Stellung, um in Abstimmung mit dem Bildungsministerium RLP darauf hinzuweisen, welcher Betreuungsanspruch aus §14 KitaG entsteht (s. Der LEA informiert: Rechtsanspruch umfasst durchgängige Betreuung - LEA).

Danach umfasst dieser Rechtsanspruch ab dem ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt „grundsätzlich“ eine durchgängige Betreuungszeit von mindestens 7 Stunden, die nicht an einen Nachweis geknüpft sind. Dieser Anspruch gilt also unabhängig von den Arbeitszeiten der oder Elternzeit und ist in der Rechtsauffassung des Bildungsministerium als Mindestanforderung zu verstehen.

Wie wollen Sie dieses Gesetzt im Kreis bedarfsgerecht umsetzen?

Antwort zu Frage 3: Rechtsanspruch auch durchgängige Betreuungszeiten von 7 h

Das Gesetz ist richtig und schafft die richtigen Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aber es auch der klassische Fall, dass ein Gesetz geschaffen wurde, ohne die Ausgangs-Bedingungen in den Kita´s zu berücksichtigen. In Neuhofen (und ich gehe davon aus, dass es in anderen Gemeinden nicht anders ist)  müssen aufgrund dieses Gesetzes alle 3 kommunalen Kita´s umgebaut oder neu gebaut werden. Engpässe bei den Kita´s sind entweder die (fehlenden) Schlafräume oder die Raumkapazitäten für die Mittagsverpflegung. Die meisten Gemeinden haben sich entschlossen neue Kita´s zu bauen bzw. -dort wo es möglich war- Kita´s umzubauen. Nur eine Änderung des Raumkonzeptes bestehender Kita’s hat bei den meisten Kita´s NICHT funktioniert bzw. war unzureichend. 

Die Kita Wirbelwind (Neubau) in Neuhofen für ca. 80 Kinder (4 Gruppen) hat z.B. vor 3 Jahren Neuhofen ca. 3,2 Mio. EUR gekostet. Der Kreiszuschuss betrug ca. 800 TEUR. Die Differenz muss die Gemeinde finanzieren. Die Finanzausstattung der Kommunen ist unzureichend und es gibt Probleme einen gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich zu erreichen. Richtig wäre gewesen, wenn das Land bei der  Verabschiedung des Gesetzes auch die Frage beantwortet hätte, woher die finanziellen Mittel für die Anpassung der Kita´s an das Gesetz kommen. Eigentlich hätte ein Landesprogramm die Finanzierung des Kita-Neubaus/Kita-Umbaus absichern müssen. 

Als Landrat werde ich deshalb den jetzigen Neubauzuschuss für Kita´s von derzeit 40% erhöhen. Es ist eine kommunale Gemeinschaftsaufgabe, die Voraussetzungen für dieses Landesgesetz zu schaffen, so dass sich der Landkreis entsprechend an den Kosten beteiligen muss. Mit dem höheren Zuschuss wird die Finanzierung der Kita´s erleichtert und es können mehr Ganztagsplätze geschaffen werden.

Stellungnahmen in Social Media

Der Facebook-Nutzer Leopold Jerger schrieb: „Vor allen Dingen sorgt er dafür, dass das einst schuldenfreie Neuhofen im Jahr 2028 mit 20 Millionen € verschuldet sein wird.“

Antwort: 

Sehr geehrter Herr Jerger,

Danke für Ihre Mitteilung. Dies gibt mir Gelegenheit, die von Ihnen genannte Zahl zu erläutern. Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Neuhofen in den letzten 20 Jahren NIE schuldenfrei war. Das nachteilige aber war, dass vor meiner Amtszeit von meinen Vorgängern wenig angepackt und umgesetzt wurde und Neuhofen trotzdem Schulden hatte. Jetzt sind aber von mir in den letzten 8 Jahren wichtige Projekte wie neues Sportzentrum mit neuen Sportplätzen und neuem Funktionsgebaeude, Sanierung Otto-Ditscher-Haus, Sanierung Altes Rathaus und Waldparkfesthalle, Sanierung Hauptstraße mit 2 neu gestalteten Plätzen, Sanierung Ludwigstrasse und Rottstrasse, Kreisverkehrsplatz Industriestraße, Memoriam Garten, Wohnen mit Teilhabe für ältere Menschen, Buergerbus, barrierefreie Badegebiete, Tankstelle Industriestraße sowie Waermenetz, Flächen PV-Anlage und 5 Windkraftanlagen angepackt und umgesetzt worden. Die meisten genannten Projekte sind abgeschlossen oder werden dieses Jahr abgeschlossen und eingeweiht.

Die Planzahlen für 2028 sind linear hochgerechnet anhand von voraussichtlichen Projektkosten. Die Kosten für Projekte (z.B. Neubau für Schule und Hort) komplett mit Vollkosten eingerechnet. Die zu erwartenden Zuschüsse (also Einnahmen) von Land und Landkreis sind dagegen nicht bzw. nur teilweise berücksichtigt.

Zum Beispiel haben wir für den Schulneubau noch keinen Zuschussantrag gestellt. Dies erfolgt erst im Laufe diesen Jahres bis 30.09.2025. Wenn Zuschüsse bekannt bzw. zugesagt sind, werden sie im Haushalt eingerechnet und geplante Kosten bzw. die hochgerechnete Verschuldung mindern sich.

Zudem kann ich Ihnen versichern, dass weder ich noch der Ortsgemeinderat einer Verschuldung von Neuhofen von 20 Mio. zustimmen wuerden.

Mit freundlichen Gruessen

Ihr

Ralf Marohn

 

Die Facebook-Nutzerin Doris Rathgeber schrieb: „Und wo sollen die Wohnungen herkommen, hat er einen Plan?“

Antwort: 

Sehr geehrte Frau Rathgeber,

eine größere Anzahl von Flüchtlingen kommt seit 2015, also seit 10 Jahren zu uns nach Deutschland. Allerdings wird das Thema immer so behandelt, als sei es nur vorübergehend und die Gemeinden könnten immer spontan Lösungen finden. Aber weder bei der Unterbringung von Flüchtlingen, noch bei der Kitabetreuung sind spontane Lösungen gut. Containerlösungen werden derzeit in verschiedenen Kreisgemeinden umgesetzt, weil die Kostenerstattung von ca. 400 EUR die anfallenden Kosten deckt. Das wichtigste ist aber, dass wir den übergeordneten Behörden mitteilen, dass die Belastungsgrenzen der Gemeinden erreicht sind und Flüchtlinge, die keine Anerkennung bekommen so schnell wie möglich Deutschland wieder verlassen.

Mit freundlichen Gruessen

Ihr

Ralf Marohn