Antrag der FDP-Kreistagsfraktion zum Betriebsführungsvertrag des Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk - vom 31.10.2023

Antrag der FDP-Fraktion im Kreistag des Rhein-Pfalz-Kreises zum Betriebsführungsvertrag der Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen GmbH (GML) mit der TWL - Technische Werke Ludwigshafen am Rhein AG.

Der Kreistag möge beschließen:

1. Der Rhein-Pfalz-Kreis beantragt bei der GML die sofortige Kündigung des „Betriebsführungsvertrags GML-TWL“.

2. Der Rhein-Pfalz-Kreis beantragt bei der GML, dass nach Kündigung des Betriebsführungsvertrags ein Vertrag mit der

TWL geschlossen wird, den durch die Müllverbrennung entstehenden Dampf an die TWL zu Marktpreisen zu verkaufen.

3. Der Rhein-Pfalz lässt prüfen, ob der „Betriebsführungsvertrag GML-TWL“ nach § 134 BGB ex tunc nichtig ist, weil er gegen §138 BGB verstoßen könnte.

Als Begründung führen wir an: Die GML erzeugt aus dem angelieferten Müll des Rhein-Pfalz-Kreises und der anderen Gebietskörperschaften Dampf, der an die TWL weitergeleitet wird und aus dem Dampf erzeugt die TWL Fernwärme und Strom, was sie an ihre Kunden verkauft. Dieser Dampf ist für die TWL ein Wirtschaftsgut, mit dem sie Umsätze und Gewinne generiert. Bei einer Besichtigung des Müllheizkraftwerks haben wir von dem Leiter der GML, Herrn Dr. Grommes, erfahren, dass die GML keine Vergütung für den durch die Verbrennung erzeugten Dampf erhalte, dafür seien die von der TWL verrechneten Betriebskosten geringer. Auf eine Anfrage des Mitglieds der FDP im Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EBA) an Landrat Clemens Körner vom 13.09.2023 haben wir mit Schreiben vom 20.10.2023 erfahren, dass eine Änderung des Betriebsführungsvertrages nur einvernehmlich erfolgen könne. Durch die Kündigung des Betriebsführungsvertrages wäre die GML danach in der Lage, den hergestellten Dampf zu Marktpreisen an die TWL zu verkaufen. Sofern die erzielten Verkaufspreise die Kosten deckten, würden den Gebietskörperschaften und damit auch dem Rhein-Pfalz-Kreis keine Kostenbelastungen der GML in Rechnung gestellt werden und die Müllentsorgungskosten könnten für die Bürgerinnen und Bürger entsprechend gesenkt werden. Im Jahre 2021 betrug nach Auskunft des EBA der Aufwand für die Entsorgung bei der GML bei 2,77 Mio Euro, was in etwa 23,8 % des gesamten Aufwands des Eigenbetriebs von 11,63 Mio Euro entsprach.

Aus dem Antwortschreiben von Landrat Clemens Körner vom 20.10.2023 an das Kreistagsmitglied Jürgen Creutzmann wurden im Jahre 2022 im TWL-Fernheizkraftwerk 80 Millionen Kilowattstunden Strom produziert und 249 Millionen Kilowattstunden Fernwärme erzeugt. Nimmt man Kosten für Strom und Fernwärme von 10 Cent pro Kilowattstunde an, so liefert die GML jährlich Dampf an die TWL im Wert von rund 33 Mio Euro ohne dafür eine Vergütung zu Marktpreisen zu erhalten.

Sollte die TWL sich weigern, den Betriebsführungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden, so sollte die Kreisverwaltung prüfen lassen, ob der Betriebsführungsvertrag nach § 134 BGB ex tunc (rückwirkend) nichtig ist, weil er gegen § 138 BGB (Sittenwidriges Rechtsgeschäft) verstoßen könnte.

Jürgen Creutzmann, Vorsitzender FDP-Fraktion Rhein-Pfalz-Kreis